Repuls gegen Schmerzen unbelegt

Hilft kaltes Rotlicht gegen Schmerzen an Muskeln und Gelenken, wie z.B. der Hersteller des Repuls-Strahlers verspricht? Belegt ist das nicht.

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Wirkt kaltes Rotlicht bzw. die Repuls-Behandlung gegen Schmerzen und Entzündungen in Muskeln, Knochen oder Gelenken?

Schmerzende Muskeln und Gelenke mit kaltem Rotlicht zu bestrahlen, soll Schmerzen lindern und bei Verletzungen oder Rückenschmerzen helfen. Das verspricht zumindest der Hersteller des Repuls-Gerätes. Untersucht wurde das allerdings nicht. Wir konnten keine Studien finden, an denen tatsächlich Personen mit solchen Beschwerden teilgenommen haben. Trotz fehlender Belege für eine Wirksamkeit werden Repuls-Geräte derzeit in zahlreichen Kliniken, Kur- und Reha-Einrichtungen gegen Schmerzen am Bewegungsapparat eingesetzt.

so arbeiten wir
© monticello - shutterstock.com Kaltes Rotlicht ist kein Infrarot.
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In Form und Größe erinnert das Repuls-Gerät ein bisschen an einen Haarföhn. Mit einem Klettverschluss wird es am verstauchten Knöchel der Patientin befestigt. Ein paar Minuten lang werden nun sieben LEDs ihren Fuß rhythmisch in rotes Licht tauchen. Das soll – so erklärt die behandelnde Krankenpflegerin – die Zellregeneration anregen, Entzündungen bekämpfen und Schmerzen lindern.

Nachdem ihr wegen einer Sportverletzung eine Repuls-Behandlung mit kaltem Rotlicht verordnet wurde, wollte eine Leserin von uns wissen, was an der angeblichen Heilwirkung dran ist.

Für Muskeln, Sehnen und Gelenke?

Auf ihrer Homepage behauptet die Herstellerfirma, die Repuls-Behandlung könne bei diversen Schmerzen und Entzündungen am Bewegungsapparat helfen. Etwa bei Rheuma, Rückenschmerzen, Sehnenentzündungen oder nach Verletzungen [5]. All das angeblich ohne Nebenwirkungen. Die Wirksamkeit sei außerdem wissenschaftlich belegt. Diese Belege wollten wir bei Medizin Transparent uns genauer ansehen.

Studienlage wenig erhellend

Als erstes baten wir die Herstellerfirma des Repuls-Gerätes um wissenschaftliche Untersuchungen zu dessen Wirksamkeit. Die Firma ließ uns daraufhin zwar ein paar Studien zukommen. Doch keine davon beinhaltete tatsächlich Teilnehmende mit Beschwerden am Bewegungsapparat.

In Prospekten der Firma fanden wir Verweise auf eine Studie, an der Menschen mit Schulterbeschwerden teilgenommen haben [1]. Dabei zeigte sich kein merkbarer schmerzlindernder Effekt der Rotlicht-Behandlung. Die Studie weist allerdings so gravierende Mängel und Ungereimtheiten auf, dass ihre Ergebnisse keine Aussagekraft besitzen (mehr dazu im Abschnitt Studien im Detail).

Fazit: nicht untersucht

Auch unsere intensive Recherche in drei wissenschaftlichen Datenbanken brachte wenig Erfolg. Nur eine kleine Studie untersuchte kaltes Rotlicht für Personen mit Kiefergelenksschmerzen [2]. Auch sie zeigte keinen spürbaren Effekt der Behandlung. Die Studie war aber ebenfalls derart mangelhaft, dass sie keine Schlüsse zulässt.

Abgesehen von Repuls haben wir nur ein weiteres Gerät zur Behandlung mit kaltem Rotlicht im deutschsprachigen Raum gefunden: den als Lichtwellness-Gerät verkauften Cellalux-Pulser. Wir konnten keine Studien zu Cellalux oder anderen, ähnlich funktionierenden Rotlicht-Behandlungen gegen Muskel- oder Gelenksschmerzen finden. Ob kaltes Rotlicht bei Schmerzen helfen kann, wurde nie in geeigneten Studien untersucht.

Warum ist das Rotlicht kalt?

Kaltes Rotlicht ist kein Infrarot. Bei Infrarot-Strahlung handelt es sich um unsichtbare Wärmestrahlung. In Form von Infrarot-Wärmekabinen oder -lampen kommt sie in manchen Haushalten zur Entspannung zum Einsatz. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei kaltem Rotlicht um sehr helles rotes, sichtbares Licht [5].

Laut Herstellerfirma soll es tief in die Haut und das darunterliegende Gewebe eindringen. Doch wie tief kommt sichtbares Licht tatsächlich in den Körper? Laut physikalischen Experimenten maximal bis zur Unterhaut (Subkutis) [3,4]. Ob das Licht bei einer Repuls-Behandlung überhaupt bis zu den schmerzenden Muskeln oder gar zu den Gelenken oder Knochen vordringt, ist also fraglich.

Übrigens: Auch Wunden sollen dank Rotlicht angeblich schneller und narbenfreier verheilen. Was die Wissenschaft dazu sagen, berichten wir in diesem Faktencheck.

Die Studien im Detail

Nach welchen Studien haben wir gesucht?

Wir haben nach Studien gesucht, in denen Menschen mit Schmerzen an Muskeln, Gelenken oder Knochen mit kaltem Rotlicht behandelt wurden. Studien, in denen Infrarot-Strahlung – also nicht sichtbares Licht mit einer Wellenlänge über 780 Nanometer [5] – zum Einsatz kam, haben wir nicht berücksichtigt. Infrarotlicht dringt besonders tief ins Gewebe ein und erwärmt es. Die Wirkweise ist somit eine andere als beim kalten Rotlicht, dessen Wellenlänge im Fall des Repuls-Strahlers zwischen 620 und 640 Nanometer liegt. Diesen Unterschied betont auch die Herstellerfirma [6].

Der Repuls-Strahler kommt auch in der Behandlung von Wunden und bei Hautproblemen zum Einsatz. Für dieses Recherche haben wir aber lediglich nach Studien zu Schmerzen und Entzündungen am Bewegungsapparat gesucht.

Weil beim Repuls-Strahler und ähnlichen Geräten keine Laser-Technologie zum Einsatz kommt, haben wir auch Studien zu Laser-Behandlungen nicht berücksichtigt.

Gefunden haben wir zwei Studien – eine in einem wissenschaftlichen Journal veröffentlicht [2], die andere nicht [1]. Obwohl die Autorinnen und Autoren beider Arbeiten einen angeblichen Effekt der Behandlung beschreiben, können wir ihre Berechnungen und Schlussfolgerungen nicht nachvollziehen. Beobachtete Unterschiede waren zu klein, als dass die behandelten Personen sie tatsächlich als Besserung wahrnehmen konnten. Unserer Interpretation zufolge half die Rotlicht-Behandlung in beiden Studien nicht mehr als eine Scheinbehandlung.

Wie aussagekräftig sind die Studien?

Die erste Studie [1] wurde in einem österreichischen Krankenhaus durchgeführt. Dabei wurden 32 Personen mit Schulterbeschwerden auf zwei Gruppen aufgeteilt. Die eine erhielt eine vierwöchige Behandlung mit Repuls-Geräten, die andere eine Scheinbehandlung (Placebo). Zu Beginn und am Ende der Behandlungen verglichen die Autoren der Studie die Schmerzen der Teilnehmenden. Dabei gab es allerdings einige Probleme, die die Ergebnisse wenig vertrauenswürdig machen:

  • Es ist unklar, ob die Teilnehmenden wirklich per Los auf die Gruppen aufgeteilt wurden. Eine nicht-zufällige Aufteilung kann dazu führen, dass sich die beiden Gruppen bereits vor Studienbeginn unterscheiden und daher nicht fair miteinander vergleichbar sind.
  • Tatsächlich hatten die beiden Gruppen bereits zu Beginn unterschiedlich starke Beschwerden, die Behandlungs-Gruppe war weniger stark beeinträchtigt als die Placebo-Gruppe. Angaben zu sonstigen Unterschieden, die das Ergebnis verzerrt haben könnten, fehlen. Etwa, wie lang die Beschwerden schon bestanden oder ob die Teilnehmenden regelmäßig Schmerzmittel einnahmen oder nicht. Auch ist unklar, wie viele Teilnehmende sich in jeder Gruppe befanden.
  • Von den ursprünglich 32 Teilnehmenden waren am Ende nur 21 übrig. Die Autoren erwähnen nicht, aus welcher Gruppe die Teilnehmenden ausgeschieden sind. Es ist also möglich, dass sie in der Placebo-Gruppe waren und sie die Studie abbrachen, weil es ihnen auch ohne Repuls-Behandlung wieder besser ging.
  • Die Teilnehmenden wussten den Autoren zufolge nicht, ob sie die Repuls- oder die Placebo-Behandlung bekamen. Ob dasselbe auch für die an der Studie beteiligten Ärztinnen und Ärzte galt, bleibt aber unklar. Es könnte daher sein, dass ihre Erwartungen die Ergebnisse beeinflusst haben.
  • In beiden Gruppen besserten sich die Schmerzen nach vier Wochen in ähnlichem Ausmaß. Wie die Autoren zu dem Schluss kamen, die Repuls-Behandlung hätte einen merklichen Effekt gehabt, können wir anhand der berichteten Zahlen nicht nachvollziehen.
  • Es fehlen Angaben dazu, ob die Autoren in Verbindung zur Repuls-Herstellerfirma stehen – ob es also Interessenskonflikte gab.

Die zweite Studie [2] weist ähnliche Mängel auf. Dabei erhielten 50 irakische Zahnmedizin-Studierende mit Kiefergelenks-Schmerzen eine vierwöchige Behandlung mit einem Gerät, das kaltes Rotlicht in ähnlicher Intensität und Wellenläge wie Repuls erzeugt. Am Ende wurden ihre Schmerzen verglichen.

  • Die Zuteilung zu den beiden Gruppen erfolgte vermutlich nicht per Los. Vermutlich deshalb waren die Gruppen zu Beginn sehr unterschiedlich und nicht vergleichbar.
  • Es ist nicht ganz klar, ob die Forschenden wussten, wer die echte und wer die Placebo-Behandlung bekam.
  • Die statistische Auswertung und die Schlussfolgerungen der Autorinnen und Autoren können wir nicht nachvollziehen. Der Grund sind zum Teil spärliche Informationen, zum Teil das fehlerhafte Englisch, in dem die Publikation verfasst ist.
  • Auch hier fehlen Angaben zu möglichen Interessenskonflikten der Forschenden.

Keine der beiden Studien ist geeignet, um die Wirksamkeit einer Behandlung mit kaltem Rotlicht zu belegen.

Wir fanden zusätzlich eine dritte Studie, in der 17 gesunde Sportler Kraftübungen durchführen mussten [6]. Die trainierten Muskeln wurden anschließend entweder mit kaltem Rotlicht oder einem Placebo-Gerät behandelt. Bei den neun Sportlern der Rotlicht-Gruppe fiel der Muskelkater in den darauffolgenden Tagen etwas milder aus als in der Vergleichs-Gruppe. Die Anzahl der Teilnehmenden ist allerdings viel zu klein, um verlässliche Ergebnisse zu liefern, und auch hier fehlen wichtige Angaben. Außerdem wurde hier Rotlicht zur Schmerz-Vorbeugung bei Gesunden und nicht zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt.

[1] Der Repuls©-Tiefenstrahler als zusätzliche Therapieoption bei Patienten mit Schulterbeschwerden. Dr. Christoph Busch, Dr. Pierre Raeven, Dr. Georg Bezard, Dr. Shady El-Marto, Dr. Daniel Busch, Dr. Jürgen Reichetseder, Univ. Prof. DDr. Martijn van Griensven, Univ. Prof. Dr. Harald Hertz. Mai 2012 (Link zum Dokument)

[2] Al-Quisi, A. F., Al-Anee, A. M., Al-Jumaily, H. A., Bahr, E. F., & Finjan, D. A. (2019). Efficacy of the LED Red Light Therapy in the Treatment of Temporomandibular Disorders: Double Blind Randomized Controlled Trial. Pain research and treatment, 2019. (Link zur Studie)

[3] Meffert, B., & Meffert, H. (2000). Optical radiation and its effect on the skin. Biomedizinische Technik. Biomedical Engineering, 45(4), 98-104. (Link zur Studie)

[4] Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (2011). Optische Strahlung: Gefährdung durch sichtbares Licht und Infrarotstrahlung. (Link zum Dokument)

[5] Deutsches Bundesamt für Strahlenschutz
Abgerufen am 24.1.2023 unter https://www.bfs.de/DE/themen/opt/ir/einfuehrung/einfuehrung_node.html

[6] Borges LS, Cerqueira MS, dos Santos Rocha JA, Conrado LA, Machado M, Pereira R, Pinto Neto O. Light-emitting diode phototherapy improves muscle recovery after a damaging exercise. Lasers Med Sci. 2014 May;29(3):1139-44. (Link zur Studie)

[7] www.repuls.at abgerufen am 24.1.2023

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